Nachweiß zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.
Eintragung in das Amtliche unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)
Förderfähige Verglasungen
im Vergleich.
Freistellungsbeschinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß EStG.